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Nachdem es voraussichtlich im Februar 2025 zu Neuwahlen im Bund kommen wird, trifft die Bundeswahlleiterin gemeinsam mit den Landeswahlleitungen alle notwendigen Maßnahmen, damit diese vorgezogene Neuwahl im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann.
Zum besonders für die Angehörigen der deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Gemeinschaften interessanten Aspekt der Teilnahme an der Wahl aus dem Ausland bestehen erste Informationen, die auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu erhalten sind:
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