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Datum
19.2.2025
Autor

Wahlrecht für Deutsche im Ausland Thema in der Regierungspressekonferenz

Während der Regierungspressekonferenz vom 17. Februar 2025 kam neben vielen weiteren aktuellen Themen auch die Frage nach den aktuellen Herausforderungen um das Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Bundestagswahl 2025 auf. Besonders in Bezug auf die Probleme bei der Eintragung in die Wählerverzeichnisse und die langen Laufzeiten der Postwege für die Briefwahlunterlagen wurden Fragen der Hauptstadtpresse gestellt, die von Dr. Mehmet Ata vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie von Sebastian Fischer vom Auswärtigen Amt beantwortet wurden und im weiteren Verlaufe dieses Artikels in Auszügen aus der Regierungspressekonferenz zu lesen sind.

Sehen Sie hier den Teil der Regierungspressekonferenz vom 17. Februar 2025 zum Thema "Wahlrecht für Deutsche im Ausland":

https://www.youtube.com/watch?v=haBwB0X8oag&t=2682s

Lesen Sie hier den Wortlaut:

Frage

Herr Fischer und Herr Ata, man hört eine Woche vor der Bundestagswahl immer noch von vielen Auslandsdeutschen, die weiter weg leben, dass sie bisher keine Briefwahlunterlagen bekommen haben. Was sagen Sie diesen Auslandsdeutschen, die vielleicht in Amerika oder in Asien sitzen und nach allen Regeln des Postversandes nicht die Möglichkeit haben werden, an der Bundestagswahl teilzunehmen?

Dr. Ata (BMI)

Dazu kann ich gerne etwas ausführen. - Für die Ausübung des Wahlrechts durch Deutsche im Ausland ohne festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind regelmäßig die Beantragung der Eintragung in das bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland geführte Wählerverzeichnis, die Übersendung der Briefwahlunterlagen durch die Gemeindebehörden ins Ausland und der Rückversand des markierten Stimmzettels erforderlich. Die mitunter langen bzw. schwer prognostizierbaren Postlaufzeiten für die genannten Postwege führten bei vergangenen Wahlen in Deutschland auf Bundesebene dazu, dass nicht jede Wahlrechtsausübung durch Auslandsdeutsche gewährleistet werden konnte. Zur Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens hatte das Auswärtige Amt bei vergangenen Wahlen den Auslandsvertretungen bereits die Mitnutzung des amtlichen Kurierweges gestattet. Zur Vorbereitung der kommenden Bundestagswahl wird das Auswärtige Amt ebenso verfahren.

Das für den Erlass der Bundeswahlordnung zuständige BMI hat im Rahmen der Aktualisierung dieser erwähnten Wahlordnung im September 2024 das Antragsverfahren für die bei vergangenen Bundestagswahlen weitaus häufigste Fallgestaltung der Antragstellung Auslandsdeutscher für die Eintragung in das Wählerverzeichnis stark vereinfacht. Danach ist für Auslandsdeutsche, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen im Inland gelebt haben, bei der Antragstellung eine eidesstattliche Versicherung nicht länger erforderlich, wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Damit wird eine Antragstellung per E-Mail oder Fax möglich. Hierdurch entfällt bei der weit überwiegenden Zahl der Anträge bereits ein Postweg.

Darüber hinaus stellen die Bundesregierung und die Bundeswahlleiterin im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechende Informationen für betroffene Wahlrechtsinhaber und Behörden zur Verfügung. Das Auswärtige Amt veröffentlicht entsprechende Hinweise ebenfalls auf den Internetseiten der Auslandsvertretungen. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe, insbesondere in Situationen wie einer Neuwahl vor Ablauf der Legislaturperiode, empfiehlt es sich in jedem Fall, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis frühzeitig zu stellen.

Zusatzfrage

Trotz der von Ihnen geschilderten Möglichkeit, den Kurierservice des Auswärtigen Amtes zu nutzen, ist es wohl so, dass nach wie vor ‑ noch einmal: eine Woche vor der Wahl ‑ viele Menschen diese Unterlagen nicht bekommen haben. Was kann man da noch tun, um das einfacher zu machen?

Fischer (AA)

Vielleicht kann ich das, was Herr Ata gesagt hat, ergänzen. Zum einen haben wir ja die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl vereinfacht, indem das jetzt über E-Mail geht. Das spart einen Postweg. Gleichzeitig ist es so, und daraus haben wir auch nie ein Geheimnis gemacht, dass die Lage nicht einfach ist, besonders dann, wenn man in eher abgelegenen Ländern wohnt, in denen der Postverkehr nicht so regelmäßig funktioniert. Das hängt damit zusammen, dass das Wahlgesetz vorsieht, dass die Wahlunterlagen im Original vorgelegt werden müssen. Nun ist es so, dass jeder Wahlkreis eine andere Wahlunterlage hat und die dann übermittelt werden muss und zurückübermittelt werden muss. Das Problem zeigt sich, glaube ich, in der Europäischen Union weniger, weil hier die Postlaufzeiten ausreichen. Vielleicht zu ihrer Beruhigung: Rund 85 Prozent der Auslandsdeutschen wohnen in der Europäischen Union, in der es mit den Postlaufzeiten so hinkommen müsste, dass sich die Betroffenen an den Wahlen beteiligen können.

Wir bieten dort, wo es Schwierigkeiten gibt, Kurierflüge an. Aber das setzt natürlich voraus, dass die Wahlbehörden die Unterlagen so rechtzeitig übermittelt haben, dass die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sie auch so erhalten, dass sie sie dann bis zum Kurierschluss an die Deutsche Botschaft vor Ort übergeben können. Das mag an einigen Orten einfacher sein. Wenn man beispielsweise in der Hauptstadt wohnt, dann ist es vielleicht eine Fünf-Minuten-Autofahrt zur deutschen Botschaft und zur Abgabe der Wahlunterlagen. Wenn man aber irgendwie draußen auf dem Land wohnt, dann mag das eine Tagesreise oder mögen das zwei Tagesreisen sein. Das ist dann einfach schwieriger.

Deshalb noch einmal: Die Lage ist sicherlich nicht für alle Deutschen, die wählen wollen, einfach, aber da das Wahlgesetz nun einmal so ist, wie es ist, und die Wahlunterlagen im Original von Deutschland aus verschickt werden müssen, tun wir unser Bestes, um hier zu unterstützen. Kolleginnen und Kollegen werden, wie gesagt, mit Sonderkurieren Ende dieser Woche auch nach Deutschland fliegen, um dann sozusagen per Hand die Wahlbriefe zu übergeben, und alle, die das vor Ort nutzen wollen, würde ich bitten, sich tatsächlich mit der jeweils zuständigen Botschaft in Kontakt zu setzen.

Richtig ist aber sicherlich auch: Es wird nicht in jedem Fall klappen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommen wird ‑ aber im Großteil der Fälle, hoffen wir, schon.

Frage

Eine generelle Frage zu den Briefwahlen: Es scheint nicht nur für Auslandsdeutsche ein Problem zu sein, dass viele ihre Briefwahlunterlagen wenige Tage vor der Wahl noch gar nicht bekommen haben. Deswegen die Frage an Herrn Ata: Fürchten Sie, dass die Zahl der Personen, die diesmal wegen der verkürzten Fristen nicht wählen können, so groß wird, dass die Legitimität dieser Wahl infrage steht?

Dr. Ata (BMI)

Nein, das sehe ich nicht. Detailfragen zu diesem Themenkomplex müssten Sie aber am besten an die Bundeswahlleiterin direkt stellen.

Quelle des Wortlauts: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-17-februar-2025-2335456

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