Bei einer gemeinsamen virtuellen Sitzung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand der Stiftung Verbundenheit der Deutschen im Ausland wurde einstimmig beschlossen, die Einsprüche deutscher Staatsangehöriger im Ausland wegen ihrer Behinderung bei der Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am 23. Februar gegenüber der Wahlprüfungskommission des Deutschen Bundestages zu unterstützen.

Stiftungsvorstandsvorsitzender Prof. Dr. Oliver Junk und Stiftungsratsvorsitzender Hartmut Koschyk berichteten über die vielfältigen Aktivitäten der Stiftung im Vorfeld der Bundestagswahl, um auf die Einschränkungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland im Hinblick auf die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl aufmerksam zu machen.
So sei eine Ausgabe der Publikation „Zur Sache“ der Stiftung Verbundenheit diesem Thema gewidmet worden.
Auch haben mit der Initiative „Mehr Demokratie“ zwei Online-Veranstaltungen zu dem Thema stattgefunden.
www.stiftung-verbundenheit.de/blog/stiftung-verbundenheit-pk-mehr-demokratie
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/waehlen-im-ausland-warum-so-kompliziert
Dem Aufruf, über konkrete Erfahrungen bei der Unmöglichkeit der Stimmabgabe bei der Bundestagswahl zu berichten, seien mehrere hundert deutsche Staatsangehörige aus aller Welt gefolgt. Gemeinsam mit „Mehr Demokratie“ wird derzeit der Einspruch von über 100 Deutschen Staatsangehörigen bei der Wahlprüfungskommission des Deutschen Bundestages vorbereitet.
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/demokratie-lebt-vom-mitmachen-wahleinspruch-btw
Stiftungsrat und Stiftungsvorstand der Stiftung Verbundenheit bedauern, das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD das Thema der Einschränkungen bei der Stimmabgabe deutscher Staatsangehöriger im Ausland bei Bundestags- und Europawahlen nicht aufgegriffen worden sei, obwohl dieses Thema eine verfassungsrechtliche Relevanz besitze.
Die Stiftung Verbundenheit will mit den Fachpolitikern der Parteien der demokratischen Mitte den Dialog aufnehmen und darauf hinwirken, dass es in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu entsprechenden gesetzlichen Änderungen kommt.