Datum
24.2.2025
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Stiftung Verbundenheit gratuliert den Unionsparteien zum Wahlerfolg

Die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland hat durch ihren Stiftungsratsvorsitzenden Hartmut Koschyk und ihrem Stiftungsvorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Oliver Junk den beiden Vorsitzenden von CDU und CSU, dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz MdB und dem CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder MdL zu dem Wahlerfolg bei der gestrigen Bundestagswahl gratuliert, aus dem sich für die Unionsparteien ein Regierungsauftrag für die neue Legislaturperiode ergibt.

Zu Beginn des Jahres hatte die Stiftung Verbundenheit ein „Memorandum“ zur Lage der deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Gemeinschaften in der Welt vorgelegt und auch einen „Aktionsplan“ für die neu Legislaturperiode des Bundestages präsentiert.

Dieses „Memorandum“ wurde an die Kanzler- bzw. Spitzenkandidaten von CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Als einzige Parteien haben CDU und CSU zu dem Aktionsplan der Stiftung Verbundenheit bezüglich der Anliegen der deutschen Minderheiten und der deutschsprachigen Gemeinschaften Stellung genommen.

Lesen Sie hier die Antwort der CDU zum Aktionsplan der Stiftung Verbundenheit.

Lesen Sie hier die Antwort der CSU zum Aktionsplan der Stiftung Verbundenheit

Die Stiftung Verbundenheit hat gegenüber den beiden Parteivorsitzenden von CDU und CSU die klare Erwartung bekundet, dass die positiven Aussagen von CDU und CSU zum Aktionsplan der Stiftung Verbundenheit in die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen und den Koalitionsvertrag für die Bildung einer Bundesregierung einfließen.

Weiter wird die Stiftung Verbundenheit mit allen Fraktionen der politischen Mitte und den möglichen Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag unverzüglich Gespräche über die Umsetzung der im Aktionsplan formulierten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für die deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Gemeinschaften aufnehmen.

Ihr besonderes Augenmerk richtet die Stiftung Verbundenheit dabei auf die wahlberechtigen deutschen Staatsangehörigen im Ausland. Allein in den letzten Tagen vor der Bundestagswahl wurde in den Medien über zahlreiche Fälle berichtet, in denen ein Großteil der über 200.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland trotz rechtzeitiger Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben und ihnen damit eine Stimmabgabe zur Bundestagwahl verwehrt geblieben ist.  

An die Stiftung Verbundenheit hatten sich im Vorfeld der Bundestagswahl sehr viele wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige aus aller Welt gewandt, nachdem sie keine Wahlunterlagen für die Bundestagswahl erhalten hatten und deshalb eine Stimmabgabe nicht möglich war. Die Stiftung hat mit allen Betroffenen Kontakt aufgenommen und wird diesbezüglich für die weitere verfassungsrechtliche und politische Diskussion eine Dokumentation erstellen.

Bereits im Dezember vergangenes Jahr hatte die Stiftung Verbundenheit in ihrem Positionspapier "Demokratische Teilhabe weltweit: Abbau von Grenzen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche" auf die Hürden und Hindernisse der Teilnahme von Auslandsdeutschen bei Wahlen hingewiesen und konkrete Forderungen zur Verbesserung des Wahlrechts aufgestellt.

Die Stiftung Verbundenheit erwartet, dass sich die neue Bundesregierung sowie der neugewählte Deutsche Bundestag dieses wichtigen Themas in der kommenden Legislaturperiode annehmen und die demokratischen Rechte der Auslandsdeutschen durch eine Reform des Wahlrechtes stärken werden.

Der im „Memorandum“ der Stiftung Verbundenheit enthaltene Aktionsplan umfasst folgende Handlungsempfehlungen:

1) Das aktuelle Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland für die Deutschen Minderheiten weiter auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Förderung der Vermittlung von Deutsch als Minderheiten-Muttersprache, die Digitalisierung von Sprach- und ethnokulturellen Förderprogrammen sowie die Förderung von jungen Kulturschaffenden und wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der deutschen Minderheiten.

2) Die Stärkung des Amtes der/des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten als Parlamentarische/r Staatssekretär/in das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wie dies bis 2013 der Fall war.

3) Als einzige deutschsprachige Minderheit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist die deutsche Minderheit in Slowenien nicht in vollem Umfang rechtlich anerkannt, obwohl Slowenien die Charta für Minderheit- und Regionalsprachen des Europarates unterzeichnet und ratifiziert hat. Die künftige Bundesregierung sollte, wenn möglich in Kooperation mit der Republik Österreich, in der nächsten Legislaturperiode alle Anstrengungen unternehmen, um dieses Defizit zu beseitigen.

4) Das Fördervolumen des Programms der Stiftung Verbundenheit für deutschsprachige Gemeinschaften in Nord- und Südamerika in der nächsten Legislaturperiode so zu stärken, um insbesondere Brasilien, die USA, Kanada, Namibia und Südafrika einzubeziehen.

5) Die deutschsprachige Gemeinschaft in Israel („Jeckes“) mit dem erarbeiteten Förderkonzept der Stiftung Verbundenheit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu unterstützen.

6) Die Schaffung der Zuständigkeit eines der bereits bestehenden Staatsminister im Auswärtigen Amt für die kulturellen Belange der deutschsprachigen Gemeinschaften weltweit.

7) Die Eintragung ins Wahlregister für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige vereinfachen und eine Wahlmöglichkeit in den deutschen Auslandsvertretungen zu ermöglichen. Hier sollte die Bundesrepublik Deutschland der Praxis der meisten Mitglieder der Europäischen Union folgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Publikation „Zur Sache - Demokratische Teilhabe weltweit: Abbau von Grenzen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche“ von Prof. Dr. Oliver Junk hingewiesen.

Lesen Sie hier das Memorandum der Stiftung Verbundenheit zur Bundestagswahl:

Lesen Sie hier unser #ZurSache:

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