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Hier lesen Sie die Stellungnahme der CSU zum Aktionsplan im Memorandum der Stiftung Verbundenheit zur Bundestagswahl 2025
Wir begrüßen den Einsatz der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland für die Förderung aller deutschen Minderheiten. Dabei ist die besondere Verantwortung unseres Landes für diejenigen autochthonen deutschen Minderheiten zu beachten, die nach den Vertreibungsmaßnahmen gegen Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg ein besonderes Kriegsfolgeschicksal tragen. Zur Milderung der Folgen dieses kollektiven Schicksals gehört ohne Zweifel auch die Förderung der Vermittlung und Festigung von Deutsch als Muttersprache, genauso wie die Förderung der anderen Bereiche, die in der Aufgabenzuweisung des § 96 BVFG enthalten sind.
Die Stärkung des Amtes des/der Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie die Zusammenführung aller Aufgabengebiete einer Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik „aus einer Hand“ ist ein Anliegen, welches Eingang in das gemeinsame Wahlprogramm der CSU und der CDU zur Bundestagswahl in Deutschland gefunden hat. Dieses werden wir auch in Koalitionsverhandlungen einbringen und im folgenden Regierungshandeln umsetzen.
Die Anerkennung der Rechte der deutschen Minderheit in Slowenien wurde bereits in der 19. Wahlperiode vom damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Dr. Bernd Fabritius, CSU) sowie der Delegation der Unionsfraktion im Europarat unterstützend begleitet. Diese Bemühungen werden wir weiter unterstützen.
Auch die Förderung der deutschen Minderheiten in aller Welt als bedeutende Akteure der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist ein relevantes Anliegen.
Die Nutzungsmöglichkeit des Wahlrechts durch alle wahlberechtigten Bürger gehört zu den Grundrechten unserer Demokratie. Dieses werden wir gerade auch für die im Ausland lebenden Staatsbürger fördern.
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Der im Memorandum genannte Aktionsplan umfasst folgende Handlungsempfehlungen:
1) Das aktuelle Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland für die Deutschen Minderheiten weiter auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Förderung der Vermittlung von Deutsch als Minderheiten-Muttersprache, die Digitalisierung von Sprach- und ethnokulturellen Förderprogrammen sowie die Förderung von jungen Kulturschaffenden und wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der deutschen Minderheiten.
2) Die Stärkung des Amtes der/des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten als Parlamentarische/r Staatssekretär/in das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wie dies bis 2013 der Fall war.
3) Als einzige deutschsprachige Minderheit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist die Deutsche Minderheit in Slowenien nicht in vollem Umfang rechtlich anerkannt, obwohl Slowenien die Charta für Minderheit- und Regionalsprachen des Europarates unterzeichnet und ratifiziert hat. Die künftige Bundesregierung sollte, wenn möglich in Kooperation mit der Republik Österreich, in der nächsten Legislaturperiode alle Anstrengungen unternehmen, um dieses Defizit zu beseitigen.
4) Das Fördervolumen des Programms der Stiftung Verbundenheit für deutschsprachige Gemeinschaften in Nord- und Südamerika in der nächsten Legislaturperiode so zu stärken, um insbesondere Brasilien, die USA, Kanada, Namibia und Südafrika einzubeziehen.
5) Die deutschsprachige Gemeinschaft in Israel („Jeckes“) mit dem erarbeiteten Förderkonzept der Stiftung Verbundenheit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu unterstützen.
6) Die Schaffung der Zuständigkeit eines der bereits bestehenden Staatsminister im Auswärtigen Amt für die kulturellen Belange der deutschsprachigen Gemeinschaften weltweit.
7) Die Eintragung ins Wahlregister für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige vereinfachen und eine Wahlmöglichkeit in den deutschen Auslandsvertretungen zu ermöglichen. Hier sollte die Bundesrepublik Deutschland der Praxis der meisten Mitglieder der Europäischen Union folgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Publikation „Zur Sache - Demokratische Teilhabe weltweit: Abbau von Grenzen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche“ von Prof. Dr. Oliver Junk hingewiesen.