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Datum
23.4.2025
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Gut 900 Einsprüche gegen Bundestagswahl - Bürgerinnen und Bürger wollen bessere Regeln für wählende Auslandsdeutsche

Sie leben in Oxford, Kendenup (Australien) oder Reykjavík, aber auch in Köln und Bad Neustadt: Gut 900 deutsche Bürgerinnen und Bürger fechten die Gültigkeit der letzten Bundestagswahl an – per Wahleinspruch. Sie sehen das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl verletzt, weil vielen im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme an der Wahl verwehrt blieb. „Viele Wahlbriefe kamen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg in Deutschland an – wegen der engen Fristen“, sagt Alexander Trennheuser, Bundesgeschäftsführer des Fachverbands Mehr Demokratie e.V.

Generell jedoch seien die Hürden für die über 3,5 Mio. Auslandsdeutsche zu hoch. So müssen sie sich in das Wahlregister ihres letzten deutschen Wohnortes eintragen, bei jeder Wahl neu und stets auf postalischem Weg. „Das Procedere ist einfach zu komplex, zu analog und zu bürokratisch. Das schreckt Auslandsdeutsche ab. So, wie es ist, kann es nicht bleiben“, so Trennheuser.

Der Bundestag muss mit Mehrheit entscheiden, ob er der Beschwerde annimmt. „Lehnt der Bundestag den kollektiven Wahleinspruch ab, dann werden wir eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, so der Verwaltungsjurist Prof. Oliver Junk, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland. Das Ziel seien Reformen, die den Auslandsdeutschen die Wahlteilnahme erleichtern: „Das Bundesverfassungsgericht könnte dem Bundestag auferlegen, das Wahlrecht anzupassen. Und so die Rechte der auslandsdeutschen Wählerinnen und Wähler zu stärken. Natürlich kann der Bundestag unseren Impuls auch einfach so in der anstehenden Debatte über ein neues Bundestagswahlrecht aufgreifen.“

Italien zeige, wie es besser gehe: Dort werden die Wahlunterlagen automatisch und rechtzeitig an alle im Ausland lebennden Italienerinnen und Italiener geschickt. „Das ist alles keine Raketenwissenschaft“, so Junk.

Getragen wird die Kampagne von Mehr Demokratie e.V. und der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland. Beide Organisationen hatten in ihrer Anhängerschaft Mitklägerinnen und Mitkläger geworben. Wahleinsprüche gegen eine Bundestagswahl müssen binnen zwei Monaten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Diese Frist läuft am heutigen Mittwoch (23.4.2025) ab.

Auch bei der letzten Bundestagswahl war die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen gering: Drei bis vier Millionen Deutsche Leben im Ausland, lediglich eine Achtelmillion beantragte Wahlunterlagen. Und diese kamen oft zu spät an. Zwar hatten der Verein und die Stifttung eine Webseite untertstützt, die die Beantragung der Wahlunterlagen vereinfachte. Doch mit www.auslandswahl.de wurde das Problem nur abgemildert. „Wir brauchen Reformen und die müssen schnell angegangen werden“, fordert Alexander Trennheuser.

Weitere Informationen:

https://www.auslandswahl.de/ideen

https://www.mehr-demokratie.de

https://www.stiftung-verbundenheit.de

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